mercredi 5 décembre 2012

Das baden-württembergische Wahlsystem

Contribution de M. Sébastien Gunther, ami et étudiant à l'Institut d'études politiques de Strasbourg, ancien stagiaire au Consulat général de France à Stuttgart.

Das Land Baden-Württemberg liegt in Süd-West-Deutschland und wurde 1952 gegründet. Wie alle deutschen Bundesländer, hat Baden-Württemberg sein eigenes Wahlsystem für die Landtagswahlen. Manche Systeme sind mit dem Bundeswahlsystem vergleichbar, während andere sehr spezifisch sind. Bundesweit dauert die Wahlperiode normalerweise fünf Jahre für die Landtage: nur in den zwei Hansestädten Hamburg und Bremen dauert sie ein Jahr weniger (vier Jahre), weil die Abgeordneten gleichzeitig auch in den Stadträten sind.
In Baden-Württemberg muss man 18 Jahre alt sein, um wahlberechtigt zu sein (aktives Wahlrecht) und um sich als Kandidat zu bewerben (passives Wahlrecht). Diese Regeln gelten für ganz Deutschland, außer für Brandenburg und Bremen, wo man schon mit 16 wählen (aber nicht gewählt werden) darf. In Hessen ist die Landesverfassung ein bisschen konservativer: man bekommt das passive Wahlrecht erst mit 21 (aber man wählt schon ab 18 Jahren). 

Les armoiries (Wappen) du Bade-Wurtemberg

Jeder deutsche Staatsbürger, der seit drei Monaten in Baden-Württemberg wohnt, gehört zum Wahlkollegium: im Gegensatz zu den Kommunalwahlen, dürfen Ausländer (auch aus den EU-Mitgliedstaaten) nicht mitmachen. Für die letzte Wahl, waren mehr als 7,6 Millionen Bürger und Bürgerinnen wahlberechtigt, aber nur 5,1 Millionen haben einen Stimmzettel am 27. März 2011 in die Urne geworfen: die Wahlbeteiligung ist von weniger als 55% (2006) auf 67% (2011) gestiegen. Seit den 1970er Jahren, ist die Beteiligung immer geringer geworden: 1972 haben fast 80% der Wahlberechtigten an der Landtagswahl teilgenommen.
Der Süd-Westen war seit dem Krieg eine Hochburg der Christlichen Demokraten: nach der Landtagswahl von 2006 haben die CDU-Kandidaten in 69 aus 70 Wahlkreisen die Mehrheit bekommen. Seit den 1990er Jahren, bemerkt man jedoch, dass die Grünen in der Kommunalpolitik einen schrittweisen Aufschwung erleben, besonders in den Universitätsstädten Freiburg im Breisgau, Konstanz, Heidelberg, Tübingen und seit kurzem ebenfalls in Stuttgart. Auch der Bundesvorsitzende der Grünen Cem Özdemir stammt aus Baden-Württemberg.

Wie oben gesagt, ist Baden-Württemberg in 70 Wahlkreise geteilt. Davon sind 37 im Jahre 2009 neu aufgeteilt worden: laut SPD-Politikern ist das ein Manöver der CDU um ihre Hochburgen zu sichern. Jede Partei, die schon im Landtag ist, darf einen Bewerber und einen Ersatzbewerber pro Wahlkreis stellen. Die Einzelbewerber, die parteilos sind, brauchen die Unterstützung von mindestens 150 Wahlberechtigten. Vor der letzten Wahl gab es ungefähr fünfzig Einzelbewerber in ganz Baden-Württemberg (nicht ein einziger wurde gewählt), meistens handelt es sich dabei um engagierte Lokalpolitiker, die ihr Gesicht auf den Wahlplakaten sehen wollen.

Das Sitzverteilungsverfahren und der Verhältnisausgleich

Baden-Württemberg ist in 70 Wahlkreise eingeteilt, aber es gibt mindestens 120 Abgeordnete im Landtag (bis zu 155 im Jahre 1996). Wie das Bundestagswahlsystem, ist das Landtagswahlsystem zwitterhaft: manche Abgeordnete werden direkt in die Wahlkreise gewählt (Mehrheitswahl), während andere aus Listen stammen. Während die Listen in den 15 anderen Bundesländern bei den Parteien vor der Wahl aufgestellt werden, werden diese Listen in Baden-Württemberg mit den Namen der Bewerber nach der Wahl aufgestellt.
Der baden-württembergische Wahlberechtigte hat am Wahltag nur eine Stimme. Das ist eine Besonderheit in Deutschland: normalerweise haben die Wähler mindestens zwei Stimmen (5 in Bremen, 10 in Hamburg). Sie können für einen Kandidaten stimmen und eine andere Partei wählen. Danach werden Sitze nach den Zweitstimmen an die Parteien verteilt: wenn eine Partei n Sitze bekommt, werden die n ersten Bewerber ihrer Liste als Abgeordnete angegeben. In Baden-Württemberg gibt es weder Listen noch Zweitstimmen: alles findet am Wahlabend statt. 70 Direktmandate werden nach relativer Mehrheitswahl in Wahlkreise vergeben, aber zwischen 50 und 80 anderer Mandate können nur nach Vorausberechnung vergeben werden. 

Am Sonntagabend rechnet man die Ergebnisse jeder Partei landesweit aus (39% der Stimme für die CDU 24,1% für die Grünen 23,1% für die SPD 5,3% für die FDP)[1]. Die 120 ersten Sitze werden nach diesem Anteil zwischen den Parteien die mehr als 5% der Stimme bekommen („5%-Hürde“) verteilt: CDU: 51 Grüne: 32 SPD: 30 FDP: 7. Die Statistiker benutzen aber eine besondere mathematische Methode, um die kleineren Parteien zu begünstigen: das Divisorverfahren mit Standardrundung (oder „Sainte-Laguë“ Verfahren).

Baden-Württemberg ist in vier Regierungsbezirke (Verwaltungskreise in manchen Bundesländern) geteilt: Stuttgart (Nord-Ost), Karlsruhe (Nord-West), Freiburg-im-Breisgau (Süd-West) und Tübingen (Süd-Ost). Die Sitze jeder Partei werden zuerst zwischen den Regierungsbezirken verteilt (immer nach dem Sainte-Laguë Verfahren):

(Überhangmandate)
Stuttgart
Karlsruhe
Freiburg
Tübingen
Gesamt
CDU
19 (4)
12 (4)
10 (1)
10
51 (9)
Grüne
12
8
7
5
32
SPD
11
8
6
5
30
FDP
3
2
1
1
7

 Im Regierungsbezirk Karlsruhe, hat die CDU, die schon 16 Direktmandate erhält, 4 sogenannte Überhangmandate, das heißt 4 Sitze mehr, als die prozentuale Sitzverteilung (12). Die Grünen haben dort 2 Direktmandate bekommen, und die SPD eins: Das spielt aber in der Sitzverteilung keine Rolle. Um die CDU Überhangmandate aufzuwiegen, kann man Abgeordnete die direkt gewählt worden sind nicht schon abwählen… Die einzige Lösung ist die Anzahl der Abgeordnetensitze der anderen Parteien zu erhöhen. Nach einem Verhältnisausgleich bekommen im Regierungsbezirk Karlsruhe die Grünen ein Ausgleichsmandat und die SPD zwei Ausgleichsmandate. Das Sitzverteilungsverfahren wurde auch für die anderen Regierungsbezirke neu gemacht: die Grünen bekommen schließlich 36 Sitze, die SPD 35 Sitze und die FDP 7 Sitze. Um mit 60 CDU-Politikern nur 39% der Sitze zu haben, braucht man 135 Sitze im Plenarsaal anstatt 120.


Stuttgart
Karlsruhe
Freiburg
Tübingen
Gesamt
CDU
23
16
11
10
60
Grüne
14
9
8
5
36
SPD
14
10
6
5
35
FDP
3
2
1
1
7
Zu diesem Zeitpunkt weiß man, wie viele Sitze jede Partei bekommt und wie viele neue Sessel man kaufen muss, aber nicht welche Bewerber im Landtag sitzen werden.

Die Auswahl der Abgeordneten und die Kritiken

Nach der Wahl werden die Listen von den Behörden des Regierungsbezirks erstellt. Für jede Partei werden die Bewerber (die nicht direkt gewählt worden sind) aus den Wahlkreisen vom Regierungsbezirk nach fortschreitenden Stimmen zugeordnet. Zum Beispiel im Regierungsbezirk Karlsruhe werden die 7 ersten Grünen Bewerber der Liste (2 der 9 Sitze sind schon direkt gewählt worden), die 9 ersten SPD Bewerber und die 2 ersten FDP Bewerber als Zweitmandate gewählt.

Das heißt tatsächlich, dass gleichzeitig mehrere Bewerber innerhalb des gleichen Wahlkreises gewählt werden können. Nach der Wahl 2011 sind alle vier Kandidaten (CDU, Grüne, SPD und FDP) im Kreis Waiblingen gewählt worden. Die Grundursache dieser Sonderbarkeit ist die Bevölkerung des Kreises: selbst wenn der FDP-Politiker eine schlechtere Prozentangabe als in anderen Kreisen bekommen würde, wäre die Anzahl der Stimmen trotzdem höher. Das ist also die erste Kritik: die Wähler können sich gar nicht für ihren Abgeordnete entscheiden, wegen der Demografie oder der Wahlkreiseinteilung.
Ein anderer am Wahlsystem erhobener Vorwurf ist, dass die Verhältniswahl und der bezirksweise Ausgleich eine Quelle „negativer Stimmen“ sind. Anders gesagt, mit so einem System gibt es ein Risiko, dass eine Partei mehr Sitze im Landtag bekommt, obwohl sie weniger Stimmen bekommen hat. Während der Kampagne 2011 hat ein grüner Akademiker eine Studie veröffentlicht, die beweist, dass je nach Fall, die schwarz-gelbe Koalition die Mehrheit im Landtag erreichen könnte, selbst wenn sie eine Wahlniederlage kassieren würde[2].

Fazit: Vergleich mit den französischen Regionalwahlen

Obwohl Frankreich kein Bundesstaat ist, werden oft die französischen „Régions“ mit den Bundesländern verglichen, weil sie seit 1982 nicht nur Verwaltungsbezirke, sondern auch politische Gebietskörperschaften sind. Im Gegensatz zum betreffenden Wahlsystem, ist das Regionalwahlsystem prozentual: es gibt keinen Wahlkreis, nur Bewerberlisten die auf Ebene der Departements aufgestellt werden.

Um eine stabile Mehrheit aufzubauen, bekommt die Mehrheitspartei eine sogenannte „Mehrheitsprämie“, das heißt sie erhält schon 25% der Sitze vor der prozentualen Sitzverteilung. Am Ende des Verteilungsprozesses, besitzt sie gewöhnlicherweise die absolute Mehrheit im Regionalrat. Das baden-württembergische Wahlsystem führt im Gegenteil zu einer fast prozentualen Volksvertretung, mit dem Vorteil einen lokalen Auflagepunkt zu haben. Außerdem, kann das Wahlsystem verbessert und vereinfacht werden, weil das Volksverständnis in einem Rechtsstaat sehr wichtig ist.

S.G.



[1] Ergebnisse vom 27. März 2011: http://www.statistik.baden-wuerttemberg.de/Wahlen/Landtagswahl_2011/
[2]http://www.bawue.gruene-fraktion.de/cms/default/dokbin/375/375277.ueberhangmandate_und_ausgleichsmandate_b.pdf

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