Das Land Baden-Württemberg
liegt in Süd-West-Deutschland und wurde 1952 gegründet. Wie alle deutschen
Bundesländer, hat Baden-Württemberg sein eigenes Wahlsystem für die
Landtagswahlen. Manche Systeme sind mit dem Bundeswahlsystem vergleichbar,
während andere sehr spezifisch sind. Bundesweit dauert die Wahlperiode
normalerweise fünf Jahre für die Landtage: nur in den zwei Hansestädten Hamburg
und Bremen dauert sie ein Jahr weniger (vier Jahre), weil die Abgeordneten
gleichzeitig auch in den Stadträten sind.
In Baden-Württemberg muss man 18 Jahre alt sein, um wahlberechtigt zu
sein (aktives Wahlrecht) und um sich als Kandidat zu bewerben (passives
Wahlrecht). Diese Regeln gelten für ganz Deutschland, außer für Brandenburg und
Bremen, wo man schon mit 16 wählen (aber nicht gewählt werden) darf. In Hessen
ist die Landesverfassung ein bisschen konservativer: man bekommt das passive
Wahlrecht erst mit 21 (aber man wählt schon ab 18 Jahren).
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Les armoiries (Wappen) du Bade-Wurtemberg |
Jeder deutsche Staatsbürger, der seit drei Monaten in Baden-Württemberg
wohnt, gehört zum Wahlkollegium: im Gegensatz zu den Kommunalwahlen, dürfen
Ausländer (auch aus den EU-Mitgliedstaaten) nicht mitmachen. Für die letzte
Wahl, waren mehr als 7,6 Millionen Bürger und Bürgerinnen wahlberechtigt, aber
nur 5,1 Millionen haben einen Stimmzettel am 27. März 2011 in die Urne
geworfen: die Wahlbeteiligung ist von weniger als 55% (2006) auf 67% (2011)
gestiegen. Seit den 1970er Jahren, ist die Beteiligung immer geringer geworden:
1972 haben fast 80% der Wahlberechtigten an der Landtagswahl teilgenommen.
Der Süd-Westen war seit dem Krieg eine Hochburg der Christlichen
Demokraten: nach der Landtagswahl von 2006 haben die CDU-Kandidaten in 69 aus
70 Wahlkreisen die Mehrheit bekommen. Seit den 1990er Jahren, bemerkt man
jedoch, dass die Grünen in der Kommunalpolitik einen schrittweisen Aufschwung
erleben, besonders in den Universitätsstädten Freiburg im Breisgau, Konstanz,
Heidelberg, Tübingen und seit kurzem ebenfalls in Stuttgart. Auch der
Bundesvorsitzende der Grünen Cem Özdemir stammt aus Baden-Württemberg.
Wie oben gesagt, ist Baden-Württemberg in 70 Wahlkreise geteilt. Davon
sind 37 im Jahre 2009 neu aufgeteilt worden: laut SPD-Politikern ist das ein
Manöver der CDU um ihre Hochburgen zu sichern. Jede Partei, die schon im
Landtag ist, darf einen Bewerber und einen Ersatzbewerber pro Wahlkreis
stellen. Die Einzelbewerber, die parteilos sind, brauchen die Unterstützung von
mindestens 150 Wahlberechtigten. Vor der letzten Wahl gab es ungefähr fünfzig
Einzelbewerber in ganz Baden-Württemberg (nicht ein einziger wurde gewählt),
meistens handelt es sich dabei um engagierte Lokalpolitiker, die ihr Gesicht
auf den Wahlplakaten sehen wollen.
Das Sitzverteilungsverfahren und der Verhältnisausgleich
Baden-Württemberg ist in 70 Wahlkreise eingeteilt, aber es gibt mindestens
120 Abgeordnete im Landtag (bis zu 155 im Jahre 1996). Wie das Bundestagswahlsystem,
ist das Landtagswahlsystem zwitterhaft: manche Abgeordnete werden direkt in die
Wahlkreise gewählt (Mehrheitswahl), während andere aus Listen stammen. Während
die Listen in den 15 anderen Bundesländern bei den Parteien vor der Wahl
aufgestellt werden, werden diese Listen in Baden-Württemberg mit den Namen der
Bewerber nach der Wahl aufgestellt.
Der
baden-württembergische Wahlberechtigte hat am Wahltag nur eine Stimme. Das ist
eine Besonderheit in Deutschland: normalerweise haben die Wähler mindestens
zwei Stimmen (5 in Bremen, 10 in Hamburg). Sie können für einen Kandidaten
stimmen und eine andere Partei wählen. Danach werden Sitze nach den
Zweitstimmen an die Parteien verteilt: wenn eine Partei n Sitze bekommt, werden die n
ersten Bewerber ihrer Liste als Abgeordnete angegeben. In Baden-Württemberg
gibt es weder Listen noch Zweitstimmen: alles findet am Wahlabend statt. 70
Direktmandate werden nach relativer Mehrheitswahl in Wahlkreise vergeben, aber
zwischen 50 und 80 anderer Mandate können nur nach Vorausberechnung vergeben
werden.
Am Sonntagabend
rechnet man die Ergebnisse jeder Partei landesweit aus (39% der Stimme für die CDU – 24,1%
für die Grünen – 23,1% für die SPD – 5,3% für die FDP)[1]. Die 120
ersten Sitze werden nach diesem Anteil zwischen den Parteien die mehr als 5%
der Stimme bekommen („5%-Hürde“) verteilt: CDU: 51 –
Grüne: 32 – SPD:
30 – FDP: 7.
Die Statistiker benutzen aber eine besondere mathematische Methode, um
die kleineren Parteien zu begünstigen: das Divisorverfahren mit Standardrundung
(oder „Sainte-Laguë“ Verfahren).
Baden-Württemberg
ist in vier Regierungsbezirke (Verwaltungskreise in manchen Bundesländern)
geteilt: Stuttgart (Nord-Ost), Karlsruhe (Nord-West), Freiburg-im-Breisgau
(Süd-West) und Tübingen (Süd-Ost). Die Sitze jeder Partei werden zuerst
zwischen den Regierungsbezirken verteilt (immer nach dem Sainte-Laguë
Verfahren):
(Überhangmandate)
|
Stuttgart
|
Karlsruhe
|
Freiburg
|
Tübingen
|
Gesamt
|
CDU
|
19 (4)
|
12 (4)
|
10 (1)
|
10
|
51 (9)
|
Grüne
|
12
|
8
|
7
|
5
|
32
|
SPD
|
11
|
8
|
6
|
5
|
30
|
FDP
|
3
|
2
|
1
|
1
|
7
|
Im Regierungsbezirk Karlsruhe, hat die
CDU, die schon 16 Direktmandate erhält, 4 sogenannte Überhangmandate, das heißt
4 Sitze mehr, als die prozentuale Sitzverteilung (12).
Die Grünen haben dort 2 Direktmandate bekommen,
und die SPD eins: Das spielt aber in der
Sitzverteilung keine Rolle. Um die CDU Überhangmandate aufzuwiegen, kann man Abgeordnete
die direkt gewählt worden sind nicht schon abwählen… Die einzige Lösung ist die
Anzahl der Abgeordnetensitze der anderen Parteien zu erhöhen. Nach einem
Verhältnisausgleich bekommen im Regierungsbezirk Karlsruhe die Grünen ein Ausgleichsmandat und die SPD zwei Ausgleichsmandate. Das
Sitzverteilungsverfahren wurde auch für die anderen Regierungsbezirke neu
gemacht: die Grünen bekommen schließlich 36 Sitze,
die SPD 35 Sitze und die FDP 7 Sitze. Um mit 60 CDU-Politikern
nur 39% der Sitze zu haben, braucht man 135
Sitze im Plenarsaal anstatt 120.
Stuttgart
|
Karlsruhe
|
Freiburg
|
Tübingen
|
Gesamt
|
|
CDU
|
23
|
16
|
11
|
10
|
60
|
Grüne
|
14
|
9
|
8
|
5
|
36
|
SPD
|
14
|
10
|
6
|
5
|
35
|
FDP
|
3
|
2
|
1
|
1
|
7
|
Zu diesem
Zeitpunkt weiß man, wie viele Sitze jede Partei bekommt und wie viele neue Sessel
man kaufen muss, aber nicht welche Bewerber im Landtag sitzen werden.
Die Auswahl der Abgeordneten und die Kritiken
Nach der Wahl werden die Listen von den Behörden des Regierungsbezirks erstellt.
Für jede Partei werden die Bewerber (die nicht direkt gewählt worden sind) aus
den Wahlkreisen vom Regierungsbezirk nach fortschreitenden Stimmen zugeordnet.
Zum Beispiel im Regierungsbezirk Karlsruhe werden die 7
ersten Grünen Bewerber der Liste (2 der 9 Sitze sind schon direkt
gewählt worden), die 9 ersten SPD Bewerber
und die 2 ersten FDP Bewerber als
Zweitmandate gewählt.
Das heißt
tatsächlich, dass gleichzeitig mehrere Bewerber innerhalb des gleichen Wahlkreises
gewählt werden können. Nach der Wahl 2011 sind alle vier Kandidaten (CDU,
Grüne, SPD und FDP) im Kreis Waiblingen gewählt worden. Die Grundursache dieser
Sonderbarkeit ist die Bevölkerung des Kreises: selbst wenn der FDP-Politiker
eine schlechtere Prozentangabe als in anderen Kreisen bekommen würde, wäre die
Anzahl der Stimmen trotzdem höher. Das ist also die erste Kritik: die Wähler
können sich gar nicht für ihren Abgeordnete entscheiden, wegen der Demografie
oder der Wahlkreiseinteilung.
Ein anderer am
Wahlsystem erhobener Vorwurf ist, dass die Verhältniswahl und der bezirksweise
Ausgleich eine Quelle „negativer Stimmen“ sind. Anders gesagt, mit so einem System
gibt es ein Risiko, dass eine Partei mehr Sitze im Landtag bekommt, obwohl sie
weniger Stimmen bekommen hat. Während der Kampagne 2011 hat ein grüner
Akademiker eine Studie veröffentlicht, die beweist, dass je nach Fall, die
schwarz-gelbe Koalition die Mehrheit im Landtag erreichen könnte, selbst wenn
sie eine Wahlniederlage kassieren würde[2].
Fazit: Vergleich mit den französischen Regionalwahlen
Obwohl Frankreich kein Bundesstaat ist, werden oft die französischen
„Régions“ mit den Bundesländern verglichen, weil sie seit 1982 nicht nur
Verwaltungsbezirke, sondern auch politische Gebietskörperschaften sind. Im
Gegensatz zum betreffenden Wahlsystem, ist das Regionalwahlsystem prozentual: es
gibt keinen Wahlkreis, nur Bewerberlisten die auf Ebene der Departements
aufgestellt werden.
Um eine stabile Mehrheit aufzubauen, bekommt die Mehrheitspartei eine
sogenannte „Mehrheitsprämie“, das heißt sie erhält schon 25% der Sitze vor der
prozentualen Sitzverteilung. Am Ende des Verteilungsprozesses, besitzt sie
gewöhnlicherweise die absolute Mehrheit im Regionalrat. Das
baden-württembergische Wahlsystem führt im Gegenteil zu einer fast prozentualen
Volksvertretung, mit dem Vorteil einen lokalen Auflagepunkt zu haben. Außerdem,
kann das Wahlsystem verbessert und vereinfacht werden, weil das
Volksverständnis in einem Rechtsstaat sehr wichtig ist.
S.G.
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